Interview mit Steuerberaterin Carina Heckmann über Steuerrecht für Selbständige – Podcastfolge 023

steuerrecht

Du willst Dir eine eigene Existenz als virtuelle Assistenz aufbauen und kannst es kaum erwarten, mit Deinem ersten Auftrag loszulegen. Doch in der Planungsphase wird schnell klar, dass man sich um einiges mehr kümmern muss und sich in manchen Bereichen vielleicht auch nicht besonders gut auskennt. Ob Gewerbeanmeldung, Buchhaltung oder Steuerrecht – viele VAs wünschen sich einen verlässlichen Experten, der sie vor, während und nach der Existenzgründung berät und durch den Dschungel der Rechte und Pflichten begleitet. steuerrecht In der heutigen Podcastfolge gibt Carina Heckmann Tipps und Infos rund ums Steuerrecht für Selbständige und beantwortet Eure ganz persönlichen Fragen aus der VA-Gruppe. Carina ist selbständige Steuerberaterin und spezialisiert auf Mompreneurs, virtuelle Assistenten, Coaches und Berater. Als working mum mit eigenem Online-Business kennt sie die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung und kann Existenzgründern in steuerrechtlichen Fragen besonders gut unter die Arme greifen.

Steuerrecht muss kein Buch mit sieben Siegeln sein

Carina bietet ihre Dienstleistungen als Online-Service an, versucht aber immer auch persönlich Kontakt zu ihren Mandantinnen zu halten. Sie interessiert sich für die individuellen Hintergrundgeschichten und arbeitet gerne auf Augenhöhe. So hat sie auch erfahren, dass Frauen häufig schlechte Erfahrungen mit männlichen Steuerberatern machen. Es scheint leider keine Seltenheit zu sein, dass Frauen mit eigenen Geschäftsideen nicht ernst genommen oder von oben herab behandelt werden. Für die meisten von uns ist das Thema Steuern ein Buch mit sieben Siegeln. Am liebsten übergeben wir den ganzen Kram an einen Fachmann und wollen nichts weiter damit zu tun haben. Dabei ist es gerade für Selbständige lohnenswert, sich etwas eingehender mit der Materie zu befassen. Das bewahrt uns nicht nur davor, unwissentlich gegen gesetzliche Richtlinien zu verstoßen, sondern spart auch bares Geld. Der Name ihrer Website steuerleichtgemacht.de ist bei Carina Heckmann Programm. Sie legt Wert darauf, ihren Mandantinnen in der Zusammenarbeit ein Grundverständnis für Finanz- und Steuerfragen zu vermitteln. Auf ihrer Seite findet ihr auch Carinas Blog, auf dem sie steuerrechtliche Themen leicht verständlich erklärt. Der Blog steht zwar noch am Anfang, aber einige interessante Artikel sind schon online. Für die Zukunft plant Carina darüber hinaus einen Online-Kurs anzubieten. Sie ist ein Fan von Hilfe zur Selbsthilfe und möchte ihr Fachwissen gerne transparent und allgemeinverständlich weitergeben.

In dieser Podcastfolge reden wir darüber:

  • Was Du als VA alles von der Steuer absetzen kannst
  • Ob die Kleinunternehmerregelung für Dich als virtuelle Assistentin geeignet ist
  • An welche gesetzlichen Termine und Fristen Du Dich halten musst
  • Was steuerrechtlich zu beachten ist, wenn Du nicht in Deutschland lebst

Die 23. Podcastfolge kannst du hier hören:

 

Shownotes

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Bewertung und Spende

Ich arbeite mit Leidenschaft daran, dich regelmäßig mit den neuesten Themen rund um das VA Business zu versorgen. Dafür investiere ich täglich meine Zeit, um Inhalte zu recherchieren und tolle Interviewpartner einzuladen. Wenn dir meine Arbeit gefällt, dann freue ich mich über deine kleine Spende als Dankeschön an Paypal: nadine@virtual-assistant-women.de. Außderm freue ich mich, wenn du meinen Podcast auf iTunes bewertest. Nur mit deiner Bewertung steigt mein Ranking in den iTunes Charts und ich werde dadurch leichter von VA’s bzw. angehenden VA’s gefunden. So sorgst dafür, dass wir gemeinsam weiter wachsen können. Ich danke dir von Herzen dafür. Für deine schnelle Bewertung gehts hier entlang! Vergiss nicht, deine Träume zu leben!

Deine Nadine

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Ich bin die Gründerin von Virtual Assistant Women, Business Coach und Herzblut-Unterstützerin auf deinem Weg in die Selbstständigkeit als virtuelle Assistentin.

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3 Kommentare zu „Interview mit Steuerberaterin Carina Heckmann über Steuerrecht für Selbständige – Podcastfolge 023“

  1. Hi, ich habe jetzt nicht verstanden, wie es als Kleinunternehmer in D ist, wenn ich eine Rechnung an einen Kunden in Österreich oder der Schweiz schicke. Auch wenn ich Kleinunternehmerin bin, muss ich reinschre3, dass die Ist-Pflicht auf den Empfänger übergeht? Das wurde nicht ganz zuende ausgeführt. Danke, wenn ihr das noch sagen könnt!

    1. Nadine Schlüter

      Hallo liebe Mirjam, danke für deine Nachricht. Die Schweiz ist ein Drittland und deine Kunden müssen die Umsatzsteuer selbst abführen. Das bedeutet du weißt deine Rechnungen aus mit folgendem Satz: „Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge Verfahren). Nach § 13 b Abs. 1 und 2 UstG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.“

      Österreich zählt ja zu Europa und da führst du selbst die Umsatzsteuer ab (meines Wissen). Doch lass dich immer lieber nochmal von einem Steuerberater zu einzelnen Steuerfragen beraten.

  2. Guter Beitrag zum Steuerrecht für Selbstständige. Es stimmt, dass man Selbstständiger sich damit beschäftigen sollte, damit man auch weiß, wie der ganze Prozess abläuft. Ich glaube, es kann dann aber auch nicht schaden, trotzdem einen Steuerberater zu engagieren.

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